Die Rechte des Kraftfahrers bei Beschädigung seines Fahrzeuges
- Der Schädiger bzw. seine Versicherung ist Ihnen gegenüber
zur Erstattung der Schadenskosten verpflichtet.
- Zur Feststellung der Schadenshöhe empfiehlt sich die
Einschaltung eines freiberuflich tätigen, unabhängigen
Kfz-Sachverständigen. Er ist neutral und an keine der an der
Schadensabwicklung beteiligten Parteien gebunden. Seine
Einschaltung führt zu keiner Zeitverzögerung. Seine
technischen Einrichtungen erlauben ihm eine schnelle
Gutachtenerstellung.
- Die Kosten des Sachverständigengutachtens gehören zum
Schaden und sind daher ebenfalls vom Schädiger bzw. seiner
Versicherung zu begleichen.
- Sie als Geschädigter haben das Recht,
einen unabhängigen Sachverständigen auch dann einzuschalten, wenn
der Schädiger bzw. dessen Versicherung schon von sich aus zur
Feststellung des Schadens tätig war und evtl. bereits einen
technischen Angestellten oder Sachverständigen eingestetzt hat.
(Quelle BVSK)
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