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  Ihre Rechte
Die Rechte des Kraftfahrers bei Beschädigung seines Fahrzeuges
  1. Der Schädiger bzw. seine Versicherung ist Ihnen gegenüber zur Erstattung der Schadenskosten verpflichtet.
  2. Zur Feststellung der Schadenshöhe empfiehlt sich die Einschaltung eines freiberuflich tätigen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Er ist neutral und an keine der an der Schadensabwicklung beteiligten Parteien gebunden. Seine Einschaltung führt zu keiner Zeitverzögerung. Seine technischen Einrichtungen erlauben ihm eine schnelle Gutachtenerstellung.
  3. Die Kosten des Sachverständigengutachtens gehören zum Schaden und sind daher ebenfalls vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu begleichen.
  4. Sie als Geschädigter haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen auch dann einzuschalten, wenn der Schädiger bzw. dessen Versicherung schon von sich aus zur Feststellung des Schadens tätig war und evtl. bereits einen technischen Angestellten oder Sachverständigen eingestetzt hat. (Quelle BVSK)